Reisepass

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten:

Mitzubringende Dokumente:

  • Alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf dem Lichtbild identifizierbar)
  • Ein Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach den bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde


Wenn der Reisepass länger als 5 Jahre abgelaufen ist: 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Amtlicher Dienstausweis, Waffenpass)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen, wie z.B. bei Namensänderung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid), Nachweis eines akademischen Grades, eine Verleihungsurkunde


Reisepass für Kinder und Jugendliche:

Antragstellung nur von der Person, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Passbild (Hochformat 35mm x 45mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • Kind muss bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. 


Kosten:

  • Reisepass ab dem 12. Geburtstag: € 112,00
  • Reisepass für Kinder von 2 bis 12 Jahren: € 44,00
  • Reisepass für Kinder von 0 bis 2 Jahren: kostenlos

Zuständig